Auf Korfu leben und Rente aus dem Ausland beziehen – wie geht das?

Die Antwort auf diese Frage war gestern im Griechenland-Blog zu lesen:

Bildergebnis für Rente aus dem AuslandEU-Bürger, die in Griechenland leben, müssen ihre Rente bei dem nationalen Rententräger (in Griechenland seit Anfang 2017 die „Einheitlichen Träger für Sozialversicherung“ EFKA) beantragen.

Bürger der Europäischen Union sind berechtigt, in einem beliebigen anderen Land der Union zu leben und dort die Ihnen aus anderen EU-Ländern zustehenden Renten zu beantragen und zu beziehen.

Dabei gilt Folgendes:

Wenn Sie in verschiedenen Ländern der EU gearbeitet haben, können sie in jedem von diesem Rentenansprüche ansammeln. Den Rentenantrag stellen Sie in dem Land, in dem Sie leben. Haben Sie nie in dem Land gearbeitet, in dem Sie leben, wird das Gastland Ihren Antrag an das Land weiterleiten, in dem Sie zuletzt arbeiteten. Dieses Land ist dann für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig.

Informationen in Zusammenhang mit Ihrer Rente (z.B. ob Ihnen das Antragsformular automatisch zugeschickt wird und welche Unterlagen Sie benötigen) sollten Sie wenigstens 6 Monate vor dem Renteneintritt einholen, da die Gewährung einer Rente aus mehreren Ländern zeitraubende Verfahren mit sich bringen kann.

Natürlich können Sie Ihre Rente in dem Land, in dem Sie leben (oder zuletzt arbeiteten), nur bekommen, wenn Sie das in diesem Land geltende gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Das Gleiche gilt für Rentenansprüche aus anderen Ländern.

Bei der Berechnung der Anspruchserwerbszeiten muss der Rententräger alle Zeiträume berücksichtigen, in denen Sie in anderen Ländern der EU gearbeitet haben, und zwar so, als hätten Sie ununterbrochen in diesem Land gearbeitet.

Die Gesamtrente, die Sie aus allen Ländern, in denen Sie gearbeitet haben, beziehen, wird mit Hilfe des EU-Äquivalenzfaktors berechnet: Unter Berücksichtigung Ihrer Versicherungszeiten in allen europäischen Ländern berechnet jeder Rententräger den Teil der Rente, den er entrichten muss. Zu diesem Zweck rechnet er die einzelnen Zeiträume eines jeden Landes zusammen, und ermittelt die Rente, die Sie beziehen würden, wenn Sie für den gesamten Zeitraum Beiträge in sein Rentensystem eingezahlt hätten („theoretischer Betrag„). Danach wird dieser Betrag angeglichen, damit er Ihre wirkliche Deckungszeit in diesem Land reflektiert („proportionale Leistung„).

Wenn Sie Anspruch auf eine nationale Rente unabhängig von Ihren Versicherungszeiten in anderen Ländern haben, wird der entsprechende Rententräger die nationale Rente ermitteln („eigenständige Leistung„).  Im weiteren Verlauf wird der nationale Träger die proportionale mit der eigenständigen Rente vergleichen. Sie werden von dem konkreten EU-Land die Rente erhalten, die höher ist.

 

Post to Twitter Post to Delicious Post to Facebook Post to MySpace

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


− 4 = null

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.