Vor ein paar Tagen fanden wir am Straßenrand ein kleines hilfloses Hundebaby mit weißem flauschigem Fell und lieben Kulleraugen. Das Kleine zitterte und blickte ängstlich zu uns auf. Nach Aussage einer Anwohnerin war es erst vor einigen Stunden an diesem Platz ausgesetzt worden. Was nun? Sollte ich so tun, als ob ich es nicht gesehen hätte? Oder das kaum drei Wochen alte Baby in einem Tierheim abgeben?
Meine Idee war schließlich, über Radio Korfu ein neues Zuhause für den Kleinen zu finden. Aber wie es scheint, ist dies gar nicht mehr nötig (und auch gar nicht mehr möglich). Denn obwohl ich eigentlich kein weiteres Haustier mehr wollte hat sich „Jim“ schließlich doch in mein Herz, vor allem in das meiner Tochter, und letztendlich nun in unser Haus eingeschlichen.
Was sind das eigentlich für Leute, frage ich mich, die ein so kleines Tierchen einfach auf die Straße setzen? (Man findet ja auch immer wieder Hunde- und Katzenbabys in Mülltonnen!) Und warum tut keiner was dagegen? Gibt es kein Tierschutzgesetz in Griechenland?
Doch! Es gibt Gesetze gegen Tierquälerei in Griechenland und diese werden (selten zwar, aber immerhin) auch manchmal angewandt. Und sie kommen den Täter ziemlich teuer zu stehen:
So wurde gerade letzte Woche ein 67jähriger Mann aus Larisa wegen der Tötung von acht Welpen und der Misshandlung eines Hundes zu einer Strafe von 270.000 Euro verurteilt. Die Hundebabys wurden im Sommer 2013 tot, in Plastiktüten unter einem Steinhaufen begraben, gefunden.
Im Gesetz ist eine Strafe von 30.000 Euro für die Misshandlung eines Tieres festgeschrieben. Zu dieser Summer wurde vor zwei Monate ein Tavernenbesitzer verurteilt, weil er eine Hündin mit einem Stuhl erschlagen hatte. Im Februar 2013 wurde ein 71jähriger Mann sogar zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt, weil er auf einen Hund geschossen hatte.
Und auch das Aussetzen von Tieren wird im griechischen Gesetz berücksichtigt. Bis zu 300 Euro kostet es, ein unerwünschtes Tier einfach auf die Straße zu setzen (…könnte ich jetzt übrigens gut gebrauchen für den Tierarzt etc…).
Es ist auch festgeschrieben, dass die Besitzer von Haustieren Maßnahmen gegen deren unkontrollierte Vermehrung zu ergreifen haben. Und wer ein Tier loswerden will, muss sich an einen Tierschutzverband wenden!
Aber auch die Gemeinden und Kommunen werden in die Pflicht genommen: Sie müssen laut Gesetz dafür sorgen, dass ungefährliche Streuner sterilisiert werden!
Zuständig für die Verfolgung von Tierquälerei ist übrigens die Direktion für Agrarwirtschaft und Veterinärwesen