10 Mio Strafe wegen mangelhafter Abfallentsorgung

Τα σκουπίδια «πνίγουν» το ΓύθειοGriechenland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wegen mangelhafter Abfallentsorgung eine Strafe in Höhe von 10 Millionen Euro zahlen. Grund dafür ist die Nichtbeachtung eines EU-Urteils zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen.

Als solche gelten Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge:

  • in besonderem Maße eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen,
  • explosiv oder brennbar sind,
  • Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können.

Das Land habe das bestehende Urteil missachtet und weder einen Plan noch ein angemessenes Netz zur Entsorgung gefährlichen Mülls geschaffen, urteilten die Luxemburger Richter.

Wegen dieses Verstoßes aber auch wegen Ignoranz gegenüber anderen Regeln müsse Griechenland diese hohe Strafe zahlen. Hinzu kommen 30 000 Euro für jeden bis zur Umsetzung der Vorgaben verstreichenden Tag.

Die Vertragsverletzung Griechenlands sei besonders schwerwiegend, weil sie nunmehr seit zehn Jahren andauere und unmittelbar die menschliche Gesundheit gefährden und die Umwelt schädigen könnte, befanden die Richter weiter.

Auf Korfu spitzte sich die Entsorgungsproblematik diesen Sommer extrem zu. Mehr als drei Wochen lang versuchte eine Bürgerinitiative durch Besetzung der sanierungsbedürftigen Deponie, Druck auf die Politiker auszuüben. Leider erfolglos.

Es ist nicht das erste Mal, dass Griechenland wegen eines solchen Verstosses gegen das Abfallgesetz verurteilt wird. Bereits im Jahr 2009 hatte der Gerichtshof festgestellt, dass mehrere EU-Abfallrichtlinien nicht umgesetzt werden.

Im Dezember 2015 stand das Land erneut vor dem Europäischen Gerichtshof! Diesemal verklagte er das Land mit der Begründung, dass seit mindestens 2007 gegen die EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Abfall und Deponien (Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie 1999/31/EG des Rates) verstoßen werde.

Zweck der EU-Klagen war und ist, die Regierung zu den notwendigen Maßnahmen zu drängen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Deponien gewährleisten sollten.

Wird die Klage dieses Mal ihren Zweck erfüllen?

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2 Kommentare

  1. Gerade habe ich den Artikel über die Müllentsorgungsprobleme in Griechenland und die damit verbunde Strafe der EU gelesen. Ist es nicht lächerlich, einem Land, daß eh am Tropf der EU hängt noch eine Geldstrafe aufzubürden? Daß darauf keine Reaktion erfolgt ist doch ganz klar. Sollte die EU sich nicht Gedanken machen, wie man mit einer Maßnahme (einer Richtlinie zum Bau von Müllverbrennungsanlagen) und deren Erstellung, natürlich unter Aufsicht, Griechenland vor dem Müllkollaps und allen damit verbundenen Probleme (Gesundheit, Boden- und Luftverschmutzung) hilft. Die Eu schreibt Griechenland sovieles vor (Sparpolitik etc.) da kann es doch nur hilfreich sein, wenn dort auch Vorschriften erstellt werden. Die Durchführung müßte natürlich ständig überprüft werden. Das ist doch eine Maßnahme, die dem griechischen Volk wirklich hilft und vermutlich nicht einmal auf solchen Widerstand stoßen würde, wie alles andere bisher..

  2. Ich hab euer Blog mit interesse gelesen und bin nun an diesem Punkt angelangt,
    da möchte ich meine Meinung dazu geben.

    Für mich liest es sich so, als wäre der Plan damals schon gewesen, Griechenland zu privatisieren. Und der Plan geht scheinbar auf.

    Ob das wirklich so toll ist?

    Privatisierung bedeutet ja nicht zwangsläufig etwas schlechtes. Doch es zeigt sich häufig und das überall auf der Welt, dass nach der Privatisierung, idR auch die Monopolisierung folgt. Die EU vertritt stets nur wirtschaftliche Interessen. Menschen kommen da an zweiter Stelle und Naturschutz sowieso nur untergeordnet, was ich sehr schade finde. Denn ich würde mir eine EU der Bürger wünschen. Und Naturschutz, Umweltschut bedeutet Menschenschutz, Schutz des Lebensraumes.

    lg & peace

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