Europawahlen 2014

EuropawahlenWer sich an den Europawahlen 2014 beteiligen möchte, sollte sich diesen Monat überlegen, in welcher Form und wo er seine Stimme abgeben möchte.
EU-Bürger mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat können nämlich ihr Wahlrecht bei den Europawahlen entweder in ihrem Herkunftsland oder im Land in dem sie ihren Wohnsitz haben (in diesem Fall in Griechenland) ausüben.

Wer einen Wohnsitz in Griechenland hat, jedoch die jedoch deutsche Parteien und Kandidaten wählen möchten, wird gebeten, sich an die diplomatischen Vertretungen Deutschlands zu wenden.

Diejenigen, die griechische Parteien wählen möchten und/oder bei den Kommunalwahlen in Griechenland teilnehmen möchten, müssen sich in das Sonder-Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eintragen lassen. Zur Eintragung in das Wählerverzeichnis muss den zuständigen Gemeindebehörden ein gültiger Personalausweis oder Pass vorlegt und der entsprechenden Antrag bzw. die Erklärung zur Eintragung ausgefüllt werden.

Die Frist für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse der Gemeinden im Hinblick auf die Kommunal- und Europawahlen 2014 läuft am 28. Februar 2014 ab.

Für weitere Informationen können sich EU-Bürger an folgende Stellen wenden:

– an die Direktion Wahlen des griechischen Innenministeriums unter den Tel-Nr.: (213) 1361003, 1361130, 1361131, 1361132 und unter folgenden E-Mail-Adressen: te.ekloges@ypes.gr und ekloges@ypes.gr,

– an die Gemeinde ihres Wohnsitzes;

– an die Bürgerservice-Zentren (KEP);

– an die Homepage des griechischen Innenministeriums:

www.ypes.gr

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