Die neue Immobiliensteuer ENFIA… wann, wie, wo?

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ENFIA steht für „Ενιαίος Φόρος Ιδιοκτησίας Ακινήτων“, zu deutsch „Einheitliche Immobilienbesitz-Steuer“ und sorgt seit Anfang August im ganzen Land für einige Verwirrung. Hervorgegangen ist diese Steuer aus der ausserordentliche Sonderabgabe EETA , die wiederum in der 2011 auf Druck der Troika eingeführten Sondersteuer EETIDE wurzelt. Diese auch als Charatzi bekannte Abgabe sollte eigentlich auf die Jahre 2011 und 2012 begrenzt sein.

Bisher wurde die (vom obersten Gerichtshof übrigens als verfassungswiedrig erklärten aber dennoch genehmigten) Sondersteuer zusammen mit der Stromrechnung auf Immobilien, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen waren, eingezogen –die Preise beliefen sich, je nach Wohnlage auf bis zu 20 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

Seit dem 1. August und rückwirkend vom 1. Januar dieses Jahres an, gilt nun jedoch eine andere Regelung. Der Charatzi wird nicht mehr mit der DEI-Rechnung versandt, sondern ausschließlich elektronisch in dem Portal des Wirtschaftsministeriums www.gsis.gr bekannt gegeben. Die Steuerpflichtigen werden weder auf dem Postweg noch per E-Mail über den Zahlungsbescheid informiert. Sie müssen ihn selbst unter o.g Adresse abrufen (dazu ist ein Zugangsschlüssel erforderlich, der beim Finanzamt zu erfragen ist) oder ihren Steuerberater/ ihre Steuerberaterin damit beauftragen. Steuerlich erfasst wird jeglicher Grundbesitz: Baugrundstücke, Rohbauten, fertige Häuser, landwirtschaftlich genutzte Flächen, usw. Die Einzahlung erfolgt bis jetzt ausschließlich von griechischen Banken aus.

Mittlerweile wurde das Fälligkeitsdatum für die erste Rate bereits zweimal nach hinten verschoben – im Moment sieht es so aus, als sei diese bis Ende September zu entrichten. Außerdem sind bereits Korrekturen über die Höhe der Einheitliche Immobilienbesitz-Steuer in einigen Regionen (16 davon betreffen Korfu) gemacht worden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten findet man in diesem Artikel auf Crash-online
: http://www.crashonline.de/griechenland-fragen-und-antworten-zur-immobiliensteuer-2014/

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