Nicht vergessen bis zum 31.12 die KFZ- Steuer zu bezahlen

Τέλη κυκλοφορίας 2017: Η ενδεχόμενη παράταση τα πρόστιμα και τα μηδενικά τέληNoch bis Ende des Monats haben die Halter von Kraftfahrzeugen in Griechenland die Gelegenheit, ihre Kraftfahrzeugsteuer für das kommende Jahr zu entrichten. Wie bereits in den letzten zwei Jahren werden die Bescheide nicht mehr per Post verschickt sondern nur noch elektronisch über das Steuerportal TAXISnet (http://www.gsis.gr/gsis_site/) bereitgestellt. Sie können folgendermaßen abgerufen werden:

• Wer seine persönlichen Zugangsdaten für das TAXISnet über das Finanzamt oder seinen Steuerberater in Erfahrung gebracht hat, kann sich im System einloggen und gelangt über das Menu für Privatpersonen-> KFZ -Steuer zu seinem Bescheid.
• Wer seine TAXISnet – Zugangsdaten nicht kennt, erhält durch Eingabe seiner Steuernummer (AFM) und des Kfz-Kennzeichens über das Menu für Privatpersonen -> mehr -> NEU: Ausdruck von Kfz-Steuerformularen und Fahrzeugliste -> ohne TAXISnet-Zugangsdaten den Zahlungsbeleg.

Die Höhe der Kfz-Steuer ist übrigens gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Trotzdem fallen für mehr als 30000 Fahrzeuge eine Erhöhung und für mehr als 40000 Fahrzeuge eine Senkung der Kfz-Steuer an, da das Alters eines Fahrzeugs seit diesem Jahr nicht mehr auf Basis der Erstzulassung in Griechenland, sondern auf Basis der Erstzulassung innerhalb der Europäischen Union ermittelt wird.

Achtung: Wer seine Kfz-Steuer nicht bis spätestens zum 31.12., entrichtet hat, bezahlt eine Strafe in Höhe von 100% des betreffenden Steuerbetrags und/ oder wird aufgefordert, seine Zulassung abzugeben!

 

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