Das Rauchverbot in geschlossenen und öffentlich zugänglichen Räumen ist schon lange gültiges EU-Recht. Alle Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung verpflichtet. In Griechenland schien das Verbot jedoch nicht wirklich ernst genommen zu werden.
Nun macht die neue Regierung jedoch einen neuen Versuch, das Gesetz mit Unterstützung der Polizei endlich konsequent umzusetzen. Heute erlies der Gesundheitsminister eine entsprechende Vorschrift, die an alle Bundesländer und Gemeinden verteilt wird. Darin wird geregelt, an welchen Orten das Rauchen verboten und die Einhaltung des Antirauchgesetzes kontrolliert wird. Wer sich nicht daran hält und weiterhin qualmt, muss mit Geldsrtafen in Höhe von 50 bis 500 Euro rechnen. Betreiber von öffentlich zugänglichen geschlossenen Einrichtungen zahlen 500 bis 10.000 Euro, wenn sie das Rauchen weiterhin erlauben. Geschäfts- und Gaststätteninhaber verlieren unter Umständen sogar ihre Lizenz. Auch das Bewerben von Tabakwaren wird mit Geldstrafen belegt.
Rauchverbot besteht:
- In allen staatlichen und kommunalen Dienststellen
- In allen Gebäuden, die der Gesundheitsvorsorge und Krankenpflege dienen.
- In allen Bildungseinrichtungen
- In Kindergärten und Kindertagestätten
- In allen Sportstätten
Außerdem:
- am Arbeitsplatz (in geschlossenen Räumen)
- in allen Restaurants und Gaststätten
- in Wartesäälen
- an Flughäfen außerhalb der Raucherzonen
- an Bahnhöfen und Hafengebäuden
- in Kiosken und Kantinen
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- in öffentlichen und privaten Kraftfahrzeugen sofern Kinder unter 12 Jahren mitfahren (es drohen massive Geldstrafen sowie Führerscheinentzug)