Neues zur Immobiliensteuer ENFIA

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Ende diesen Monats wird vorraussichtlich die erste von sechs Raten der Immobiliensteuer ENFIA fällig. Diese wurde letzte Woche durch eine Novelle korrigiert, in welcher auch Steuerbefreiungen und -ermäßigungen vorgesehen sind. Diese betreffen wirtschaftlich schwache, kinderreiche und behinderte Personen. Aus bürokratischen Gründen wird jedoch die erste Rate komplett eingefordert und im Falle eine Ermäßigung später verrechnet werden.

Wie bereits erwähnt (https://radio-korfu.de/die-neue-immobiliensteuer-enfia-wann-wie-wo/) werden die Steuebescheide weder elektronisch noch per Post zugestellt. Die Steuerpflichtigen, also Personen, die eine Immobilie oder ein Grundstück in Griechenland besitzen, müssen sich über das Portal TAXIS.net (www.gsis.gr) selbt über Höhe und Fälligkeit der Raten informieren. Die Zugangsdaten müssen bei der Finanzbehörde oder beim Steuerberater erfragt werden.

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